Aktuell

Kirchensteuerrat im Erzbistum nimmt Arbeit auf

25.05.2010

Von: Gemeindeverband Hellweg

Mit der konstituierenden Sitzung nahm jetzt der Kirchensteuerrat im Erzbistum Paderborn für die neunte Amtsperiode (1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014) seine Arbeit auf.
Generalvikar Alfons Hardt begrüßte als Vorsitzender die neu gewählten und berufenen Mitglieder des Gremiums. „Der Kirchensteuerrat hat sich als ein wichtiges Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum bewährt“, sagte er. Franz Schnusenberg aus Rheda-Wiedenbrück wurde von den Mitgliedern zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates gewählt.

Durch die kompetente und konstruktive Begleitung der Diözesanleitung leiste der Kirchensteuerrat einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherstellung einer zukunftsweisenden Haushaltsplanung im Erzbistum, so Generalvikar Hardt zu den neuen und alten Mitgliedern des Kirchensteuerrates.
Von September bis November 2009 fanden in den sieben Wahlbezirken des Erzbistums Paderborn die Neuwahlen von 14 Laienmitgliedern und -ersatzmitgliedern des Kirchensteuerrates für die neue Amtsperiode statt. In der Regel sind die gewählten Mitglieder Fachleute aus Wirtschaft, Steuer- und Finanzwesen und der kommunalen Verwaltung. Der Priesterrat hat zwei Vertreter neu gewählt und entsandt. Das neu gewählte Gremium, dem der Generalvikar, der Leiter der Hauptabteilung Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat sowie ein juristisch ausgebildeter Bediensteter des Erzbischöflichen Generalvikariates als „geborene Mitglieder“ und weitere berufene Vertreter angehören, setzt sich somit aus 22 Mitgliedern zusammen, von denen 16 gewählt wurden. Zu den Mitgliedern zählen neun neue Mitglieder, die bisher nicht darin vertreten waren.

Die neuen Mitglieder unterzeichneten zunächst ihre Verpflichtungserklärung, unter anderem wegen der Wahrung von Steuergeheimnissen. Anschließend wählte das Gremium einstimmig Franz Schnusenberg aus Rheda-Wiedenbrück zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates. Er war schon in den vorausgehenden zwei Amtsperioden stellvertretender Vorsitzender, so dass es eine „Kontinuität in der guten Arbeit“ gebe, so die Mitglieder des Rates.
Im Anschluss wurden die vorgesehenen vier Ausschüsse des Kirchensteuerrates besetzt. Der „Erlassausschuss“ berät und entscheidet über Anträge auf Stundung oder Erlass von Kirchensteuern und berät steuerrechtliche Entwicklungen und Verfahrensfragen im Hinblick auf die Kirchensteuererhebung. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung des Erzbistums Paderborn. Der Arbeits- und Kontaktausschuss bereitet die Vollversammlungen des Kirchensteuerrates vor. Der Schlüsselzuweisungsausschuss berät über die Richtlinien für die Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeinden und erarbeitet Vorschläge zur Fortentwicklung der Schlüsselzuweisungen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Jahresrechnung 2009 des Erzbistums verabschiedet. Diese ist geprägt durch den Rückgang der Kirchensteuereinnahmen um 20,7 Millionen Euro auf 299,2 Millionen Euro. Im Hinblick auf die tief greifende Finanz- und Wirtschaftskrise waren zwischenzeitlich noch weitergehende Einbußen bei den Steuereinnahmen befürchtet worden. Für das laufende Jahr und den Ausblick auf 2011 können nach Meinung des Gremiums derzeit noch keine verlässlichen Entwicklungen vorausgesagt werden. Zunächst soll die tatsächliche Entwicklung im 1. Halbjahr und auch die staatliche „Mai-Steuerschätzung“ abgewartet werden, bevor dann in der Sitzung des Kirchensteuerrates im Juli 2010 Planungen für das Haushaltsjahr 2011 konkretisiert werden.

Die Amtszeit des Kirchensteuerrates beträgt fünf Jahre. In seiner Satzung sind folgende Aufgaben für das Gremium umschrieben: Festsetzung der Höhe der Kirchensteuer unter Berücksichtigung des kirchlichen Finanzbedarfs, Beschluss der Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer, Entscheidung über Erlass und Stundung der Kirchensteuer. Die Beschlüsse erlangen Rechtskraft durch die Zustimmung des Erzbischofs. Die jährliche Festsetzung des Kirchensteuerhebesatzes bedarf zudem noch der staatlichen Anerkennung.
Aber nicht nur die genannten satzungsgemäßen Aufgaben nimmt der Kirchensteuerrat des Erzbistums wahr. Zudem werden auch unterschiedliche Fragen und Maßnahmen der Finanzverwaltung des Erzbistums Paderborn erörtert und Initiativen auf den Weg gebracht, wie in vergangenen Jahren das Familienheim-Hilfswerk, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz ungeborenen Lebens, Arbeitslosen-Hilfsmaßnahmen oder eine Anschubfinanzierung für Hospize.

Mitglieder des Kirchensteuerrates für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn:

Geborene Mitglieder:
• Generalvikar Alfons Hardt
• Dirk Wummel, Finanzdezernent des Erzbistums
Gewählte Mitglieder:
In den Wahlbezirken des Erzbistums wurden gewählt:
• Dr. Richard Böger (Paderborn)
• Dr. Dominik Freiherr von Wolff Metternich (Höxter)
• Wolfgang Fahle (Erwitte)
• Hans Joachim Sperling (Soest)
• Thomas Krause (Bielefeld)
• Michael Mersch (Verl)
• Walter Kühn (Hemer)
• Karl-Josef Müer (Menden)
• Rainer Hellmann (Dortmund)
• Dr. Hans-Jürgen Schlinkert (Dortmund)
• Franz Josef Dünnebacke (Sundern)
• Hans Robert Schrewe (Schmallenberg)
• Konrad Kruse (Freudenberg)
• Bertold Schleime (Olpe)
Der Priesterrat wählte in den Kirchensteuerrat:
• Pfarrer Dirk Gresch (Medebach)
• Pfarrer Ansgar Heckeroth (Enger)
Erzbischof Hans-Josef Becker hat folgende Mitglieder berufen:
• Marcus Baumann-Gretza, Justitiar des Erzbistums Paderborn
• Dr. Andrea Freiburg (Sundern)
• Wolfgang Knaup (Dortmund)
• Franz Schnusenberg (Rheda-Wiedenbrück)


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